Qualität statt Quantität
Kerngedanken der FBK e.V.
Anfang der 80er Jahre, als in der Bevölkerung ein Umdenken von der Wegwerfgesellschaft zur Verwertungsgesellschaft stattfand, wurde auch das Kompostieren von organischen Abfällen wieder neu entdeckt. Die Anfänge waren sehr euphorisch, und man war der Meinung, dass der gesamte Müll zu Komposterde verarbeitet werden könnte. Es entstanden u.a. riesige Kompostwerke, verbunden mit allen Nachteilen wie z.B. starke Geruchsemissionen, Lärm durch das Zerkleinern der Input-Produkte sowie schlechte Qualität der daraus entstehenden Komposte.
Die anfängliche Euphorie wich schnell einer Ernüchterung. Die entsorgungspflichtigen Körperschaften wollten ihre organischen und mineralischen Abfälle auf schnelle Art und Weise verwertet wissen. Ende der 80er Jahre nahmen sich Landschafts- und Gartenbauer sowie ehemalige Landwirte dieser Aufgabe an und es entstanden in Bayern mehrere Grüngut-Kompostanlagen.
Nachdem sich in der Bevölkerung der Umweltschutzgedanke festigte, wurde in Bayern das Umweltministerium eingerichtet. Das Umweltministerium vergab Forschungsaufträge zur Verwertung von biologischen Abfällen an die Forschungs- und Versuchsanstalt in Weihenstephan. Zusammen mit den bis dahin etablierten Kompostierern wurden dann Kompostierversuche durchgeführt. Nach anfänglichen Schwierigkeiten und Meinungsverschiedenheiten über die Art der Kompostierung, in Bezug auf Zerkleinerung und Mietengröße wurden im Laufe der Zeit, in Zusammenarbeit mit den Forschungsstellen, Kompostiersysteme entwickelt, durch die es möglich war, hochwertigen Kompost zu erzeugen und die bei der Kompostierung entstehenden Emissionen auf ein Minimum zu reduzieren.
Leider war das Vertrauen der Anwender in das Material „Kompost“ durch die schlechte Kompostqualität aus den Müllkompostwerken zerstört worden. Um das Vertrauen der Verbraucher für Komposte wiederzugewinnen, haben sich 1990 bayerische Komposthersteller zum ersten europäischen Kompostgüteverband, der Fachvereinigung Bayerischer Komposthersteller e.V., zusammengeschlossen. Gemeinsam mit Wissenschaftlern wurde ein verbindlicher Qualitätsstandard mit strengsten Richtlinien, die bis heute Gültigkeit haben, erarbeitet.
Es wurde das Qualitätszeichen Kompost als Gütesiegel eingeführt.
Die mit den Wissenschaftlern ausgearbeiteten Qualitätsrichtlinien garantieren den Anwendern eine hohe Qualität und die ständige Überwachung durch unabhängige und neutrale Institute. Sie gewährleisten, dass der mit dem Gütezeichen gekennzeichnete Kompost immer gleich bleibend hochwertige Eigenschaften aufweist.
Aufgrund der strengen Qualitätsrichtlinien der FBK e.V., speziell im Hinblick auf die Schwermetallgehalte, kann der produzierte Kompost auch im ökologischen Landbau eingesetzt werden.
Der Einsatz von Qualitätskompost leistet auch einen Beitrag, die ökologisch wertvollen Moorgebiete zu erhalten, die oft durch Torfgewinnung zerstört wurden. Infolge der beim optimalen Kompostieren entstehenden Temperaturen in den Kompostmieten ist auch die Hygienisierung der Ausgangsstoffe bzw. der daraus entstehenden Komposte sichergestellt und somit ist der Kompost frei von Pflanzenkrankheiten.
Gütegesicherte Komposte können in der Landwirtschaft, im ökologischen Landbau sowie im Garten- und Landschaftsbau eingesetzt und verwertet werden. Selbstverständlich sind Qualitätskomposte auch von privaten Anwendern im eigenen Garten sowie im Balkonbereich optimal einsetzbar. Durch das ausgewogene Verhältnis mineralischer und organischer Bestandteile können Qualitätskomposte mineralischen Dünger weitgehend ersetzen.
Mit der Veröffentlichung der „Verordnung über die Verwertung von Bioabfällen auf landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich und gärtnerisch genutzten Böden“ (Bioabfallverordnung) am 21.09.1998, wurde die Fachvereinigung Bayerischer Komposthersteller e.V. offiziell als Gütegemeinschaft anerkannt. Nachdem die Gütezeicheninhaber nach der Bioabfallverordnung von sehr vielen Nachweispflichten befreit sind, bin ich mir weiterhin sicher, dass unser Gründungsmotto
„Qualität statt Quantität“
auch noch nach über 30 Jahren seine berechtigte Gültigkeit hat.