Gütebestimmungen für Qualitätszeichen "Kompost"
Qualitätskriterien und Güterichtlinien für Komposte
Fassung Juni 2000
FRISCHKOMPOST, FERTIGKOMPOST, MULCHKOMPOST, SUBSTRATKOMPOST
Hygiene, Freiheit von keimfähigen Samen und austriebsfähigen Pflanzenteilen
Der gewählte Rotteprozess muss zu einem seuchenhygienisch unbedenklichen Kompost führen, der frei ist von keimfähigen Samen und austriebsfähigen Pflanzenteilen. Der Zeichenbenutzer muss die seuchenhygienische Wirksamkeit des Rotteverfahrens jederzeit belegen können.
Der Zeichenbenutzer muss Temperaturaufzeichnungen nach dem Merkblatt "Temperaturmessungen an Kompostmieten" in der jeweils neuesten Fassung durchführen und die Aufzeichnungen mindestens 5 Jahre aufbewahren.
Der Kompost muss frei von Salmonellen sein.
Verunreinigungen
Verunreinigungen sind artfremde Stoffe, wie zum Beispiel Kunststoffe, Glas, Metalle, Verbundstoffe. Kompost muss praktisch frei von wahrnehmbaren Verunreinigungen sein. Dies ist der Fall, wenn der Gesamtgehalt an auslesbaren Fremdstoffen, die größer als 2 mm sind, weniger als 0,5 Gewichts-
prozent in der Trockenmasse beträgt.
Steine
Der Anteil an Steinen > 5 mm darf 5 Gewichtsprozent in der Trockenmasse nicht übersteigen.
Pflanzenverträglichkeit
Kompost muss im vorgesehenen Anwendungsbereich pflanzenverträglich sein. Kompost muss insbesondere frei von phytotoxischen Inhaltsstoffen sein und darf in der empfohlenen Anwendungsmenge bei Pflanzen keinen Stickstoffmangel (N-Sperre) hervorrufen. Die Pflanzenverträglichkeit ist bei Frisch-, Fertig- und Substratkompost in Form von Keimpflanzentests (Kresse, Gerste, Salat) und bei Mulchkompost in Form eines Kressetests bei der Fremdüberwachung nachzuweisen. Die Ergebnisse sind bei den Anwendungsempfehlungen zu berücksichtigen.
Rottegrad
Frischkompost muß dem Rottegrad II oder III gemäß dem Merkblatt 10 der Länderarbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) entsprechen.
Fertigkompost muß dem Rottegrad IV oder V nach dem Merkblatt 10 der Länderarbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) entsprechen.
Substratkompost muss dem Rottegrad V nach dem Merkblatt 10 der Länderarbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) entsprechen.
Wassergehalt
Der Wassergehalt des Frischkompostes für lose Ware darf max. 60 Gewichtsprozent der Feuchtmasse betragen.
Als lose Ware dürfen Fertig- und Substratkompost max. 55 Gewichtsprozent und als Sackware max. 35 Gewichtsprozent Wasser (Feuchtmasse) enthalten.
Organische Substanz
Die organische Substanz wird als Glühverlust gemessen. Der Glühverlust von Frischkompost muß mindestens 30 Gewichtsprozent in der Trockenmasse betragen.
Der Glühverlust von Fertig- und Substratkompost muss mindestens 15 Gewichtsprozent in der Trockenmasse betragen.
Korngröße
Der Feinanteil < 5 mm bei Mulchkompost darf 10 Vol. % nicht überschreiten.
Schwermetalle
Die Grenzwerte für Schwermetalle betragen:
| Blei | Pb | 75 | mg/kg TM |
| Zink | Zn | 200 | mg/kg TM |
| Kupfer | Cu | 70 | mg/kg TM |
| Chrom | Cr | 70 | mg/kg TM |
| Nickel | Ni | 25 | mg/kg TM |
| Cadmium | Cd | 0,75 | mg/kg TM |
| Quecksilber | Hg | 0,70 | mg/kg TM |
Die Grenzwerte gelten auch als eingehalten, wenn das arithmetische Mittel aus den im Rahmen der Güte- und Prüfbestimmungen analysierten Proben eines Jahres unter den Grenzwerten liegt. Dabei dürfen Einzelproben den Grenzwert um max. 10 % überschreiten.
Deklarationspflichtige Parameter
- Art der Zusammensetzung des Ausgangsmaterials
- Maximalkorn bei Frischkompost Siebgröße ≈ 15-25 mm, bei Fertig- und Mulchkompost 20 - 25 mm, bei Substratkompost ≈ 10-20 mm
- Rohdichte (Volumengewicht FM)
- Salzgehalt
- pH-Wert
- Wassergehalt / Trockensubstanz
- Pflanzennährstoffe
Gesamtgehalte der Pflanzennährstoffe:
Angegeben wird der Gesamtgehalt in Gewichtsprozent, bezogen auf die Trockenmasse.Stickstoff (N) Phosphor (P2O5) Kalium (K2O) Magnesium (MgO) Bas. wirks. Stoffe (CaO) Gesamtzink (Zn)
Lösliche Gehalte der Pflanzennährstoffe:
Angegeben wird der lösliche Gehalt in g/l bezogen auf die Feuchtmasse.Stickstoff (N) Phosphor (P2O5) Kalium (K2O)
- Organische Substanz als Glühverlust
- C/N Verhältnis
- Anwendungsempfehlungen
Hier können Sie sich die Güte- und Prüfbestimmungen als pdf-Dokument herunterladen:
Güte- und Prüfbestimmungen "Kompost"
Anlage 1 zu den Güte- und Prüfbestimmungen "Kompost"


