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Gütebestimmungen für Qualitätszeichen "Kompost"

Qualitätskriterien und Güterichtlinien für Komposte

 Fassung Juni 2000
 

FRISCHKOMPOST, FERTIGKOMPOST, MULCHKOMPOST, SUBSTRATKOMPOST
 

Hygiene, Freiheit von keimfähigen Samen und austriebsfähigen Pflanzenteilen

Der gewählte Rotteprozess muss zu ei­nem seuchenhygienisch unbedenklichen Kompost führen, der frei ist von keimfähigen Samen und austriebsfähigen Pflanzenteilen. Der Zeichenbenutzer muss die seuchenhygie­nische Wirksamkeit des Rotteverfah­rens jederzeit belegen können.

Der Zeichenbenutzer muss Temperaturaufzeichnungen nach dem Merkblatt "Temperaturmessun­gen an Kompostmieten" in der jeweils neuesten Fassung durchführen und die Auf­zeichnungen mindestens 5 Jahre aufbewahren.

Der Kompost muss frei von Salmonellen sein.
 

Verunreinigungen

Verunreinigungen sind artfremde Stof­fe, wie zum Beispiel Kunststoffe, Glas, Metalle, Verbundstoffe. Kompost muss praktisch frei von wahrnehmba­ren Verunreinigungen sein. Dies ist der Fall, wenn der Gesamtgehalt an auslesbaren Fremdstoffen, die größer als 2 mm sind, weniger als 0,5 Gewichts-
prozent in der Trockenmasse beträgt.
 

Steine

Der Anteil an Steinen > 5 mm darf 5 Gewichtsprozent in der Trockenmasse nicht übersteigen.
 

Pflanzenverträglichkeit

Kompost muss im vorgesehenen Anwendungsbereich pflanzenverträg­lich sein. Kompost muss insbe­sondere frei von phytotoxischen In­haltsstoffen sein und darf in der empfohlenen Anwendungsmenge bei Pflanzen keinen Stickstoffmangel (N-Sperre) hervorrufen. Die Pflanzenverträglichkeit ist bei Frisch-, Fertig- und Substratkompost in Form von Keim­pflanzentests (Kresse, Gerste, Salat) und bei Mulchkompost in Form eines Kressetests bei der Fremdüberwachung nachzuweisen. Die Ergebnisse sind bei den Anwendungsempfehlungen zu berücksichtigen.
 

Rottegrad

Frischkompost muß dem Rottegrad II oder III gemäß dem Merkblatt 10 der Länderarbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) entsprechen.

Fertigkompost muß dem Rottegrad IV oder V nach dem Merkblatt 10 der Länderarbeitsgemeinschaft Abfall (LA­GA) entsprechen.

Substratkompost muss dem Rottegrad V nach dem Merkblatt 10 der Länderarbeitsgemeinschaft  Abfall (LAGA) entsprechen.
 

Wassergehalt

Der Wassergehalt des Frischkompostes für lose Ware darf max. 60 Gewichtsprozent der Feuchtmasse betragen.

Als lose Ware dürfen Fertig- und Substratkompost max. 55 Gewichtsprozent und als Sackware max. 35 Gewichtsprozent Wasser (Feuchtmasse) enthalten.
 

Organische Substanz

Die organische Substanz wird als Glühverlust gemessen. Der Glühverlust von Frischkompost muß minde­stens 30 Gewichtsprozent in der Trockenmasse betragen.

Der Glühverlust von Fertig- und Substratkompost muss mindestens 15 Gewichtsprozent in der Trockenmasse betragen.
 

Korngröße

Der Feinanteil < 5 mm bei Mulchkompost darf 10 Vol. % nicht überschreiten.
 

Schwermetalle

Die Grenzwerte für Schwermetalle betra­gen:

 Blei  Pb  75  mg/kg TM
 Zink  Zn  200  mg/kg TM
 Kupfer  Cu  70  mg/kg TM
 Chrom  Cr  70  mg/kg TM
 Nickel  Ni  25  mg/kg TM
 Cadmium  Cd  0,75  mg/kg TM
 Quecksilber  Hg  0,70  mg/kg TM









Die Grenzwerte gelten auch als eingehalten, wenn das arithmetische Mittel aus den im Rahmen der Güte- und Prüfbestimmungen analysierten Proben eines Jahres unter den Grenzwerten liegt. Dabei dürfen Einzelproben den Grenzwert um max. 10 % überschreiten.
 

Deklarationspflichtige Parameter

  • Art der Zusammensetzung des Ausgangsma­terials
  • Maximalkorn bei Frischkompost Siebgröße ≈ 15-25 mm, bei Fertig- und Mulchkompost 20 - 25 mm, bei Substratkompost ≈ 10-20 mm
  • Rohdichte (Volumengewicht FM)
  • Salzgehalt
  • pH-Wert
  • Wassergehalt / Trockensubstanz
  • Pflanzennährstoffe

    Gesamtgehalte der Pflanzennährstoffe:
    Stickstoff (N)
    Phosphor (P2O5)
    Kalium (K2O)
    Magnesium (MgO)
    Bas. wirks. Stoffe (CaO)
    Gesamtzink (Zn)
    Angegeben wird der Gesamtgehalt in Gewichtsprozent, bezogen auf die Trockenmasse.


    Lösliche Gehalte der Pflanzennährstoffe:
    Stickstoff (N)
    Phosphor (P2O5)
    Kalium (K2O)
    Angegeben wird der lösliche Gehalt in g/l bezogen auf die Feuchtmasse.
     
  • Organische Substanz als Glühverlust
  • C/N Verhältnis
  • Anwendungsempfehlungen

 

Hier können Sie sich die Güte- und Prüfbestimmungen als pdf-Dokument herunterladen:
Güte- und Prüfbestimmungen "Kompost"
Anlage 1 zu den Güte- und Prüfbestimmungen "Kompost"