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Gütebestimmungen für Qualitätszeichen "Kompost flüssig"

Qualitätskriterien und Güterichtlinien für "Kompost flüssig"

 Fassung Dezember 2010
 

Hygiene, Freiheit von keimfähigen Samen und austriebsfähigen Pflanzenteilen für Press-, Prozesswasser und Sickerwasser

Der "Kompost flüssig" muss frei von keimfähigen Samen und austriebsfähigen Pflanzenteilen sein. Das bedeutet, dass in 1 Liter "Kompost flüssig" maximal 2 keimfähige Samen sowie austriebsfähige Pflanzenteile auftreten dürfen.

Die Gesamtkeimzahl darf bei Press- Prozess- und Sickerwasser einen Wert von 5*108 KBE/g nicht überschreiten. Der "Kompost flüssig" muss frei von Salmonellen sein. In einer 50 g Probe dürfen keine Salmonellen nachgewiesen werden. Ferner dürfen die Keimzahlen von Escherichia coli und Enterokokken bei Press- und Prozesswasser den Grenzwert von < 5*10³ KBE/g nicht überschreiten. Aufgrund von nicht stattfindender Hygienisierung sind bei Sickerwasser und NaWaRo-Endprodukten für Enterokokken und Escherichia coli keine Grenzwerte vorgegeben.

Der Zeichenbenutzer muss die seuchenhygienische Wirksamkeit der Hygienisierung bei Press- und Prozesswasser jederzeit belegen können. Der Zeichenbenutzer muss Temperaturaufzeichnungen außer bei Sickerwasser und NaWaRo-Endprodukten in der jeweils neuesten Fassung durchführen und die Aufzeichnungen mindestens 5 Jahre aufbewahren.
 

Verunreinigungen

Verunreinigungen sind artfremde Stoffe, wie zum Beispiel Kunststoffe, Glas, Metalle, Verbundstoffe. Der "Kompost flüssig" muss praktisch frei von Verunreinigungen sein. Dies ist der Fall, wenn der Gesamtgehalt an auslesbaren Fremdstoffen > 2 mm < 0,1 Gewichtsprozent in der Trockenmasse beträgt.
 

Steine

Der Anteil an Steinen > 5 mm darf 5 Gewichtsprozent in der Trockenmasse nicht übersteigen.
 

Pflanzenverträglichkeit

"Kompost flüssig" muss pflanzenverträglich sein. "Kompost flüssig" muss frei von phytotoxischen Inhaltsstoffen sein und darf bei Pflanzen keinen Stickstoffmangel (N-Sperre) hervorrufen.
 

Schadstoffe

Die Grenzwerte für Schwermetalle betragen:

 Arsen As 40 mg/kg TM
 Blei Pb 75 mg/kg TM
 Cadmium Cd 0,75 mg/kg TM
 Chrom (ges.) Cr 70 mg/kg TM
 Kupfer Cu 100 mg/kg TM
 Nickel Ni 35 mg/kg TM
 Quecksilber Hg 0,7 mg/kg TM
 Thallium Tl 0,75 mg/kg TM
 Zink Zn 400 mg/kg TM

Die Grenzwerte gelten auch als eingehalten, wenn das arithmetische Mittel aus den im Rahmen der Güte- und Prüfbestimmungen analysierten Proben eines Jahres unter den Grenzwerten liegt. Dabei dürfen Einzelproben den Grenzwert um max. 10 % überschreiten.
 

Deklarationspflichtige Parameter

  • Rohdichte (Volumengewicht FM in g/l)
  • Salzgehalt (g/l)
  • pH-Wert
  • Pflanzennährstoffe

    Gesamtgehalt der Pflanzennährstoffe:
    Phosphor (P2O5)
    Kalium (K2O)
    Magnesiumoxid (MgO)

    Lösliche Gehalte der Pflanzennährstoffe:
    Stickstoff (N)
    Nitrat (NO3)
    Ammonium (NH4-N)
    Chlorid (Cl)
    Der Gesamtgehalt von Stickstoff wird aus Ammonium und Nitrat berechnet.
     
  • Trockensubstanzgehalt (%)
  • Gesamtglührückstand (g/l)
  • Anwendungsempfehlungen
    hierzu zählen auch
        -    Hinweise auf Beachtung der Vorschriften zur Ausbringung in Wasserschutzgebieten
        -    Hinweise zur Minderung des Stickstoffverlustes während der Aufbringung
        -    Hinweise zur Lagerung
        -    Hinweise wie viel des Gesamt-Stickstoffs sofort pflanzenverfügbar ist
     

Hier können Sie die Güte- und Prüfbestimmungen als pdf-Dokument herunterladen:
Güte- und Prüfbestimmungen "Kompost flüssig"
Anlage 1 zu den Güte- und Prüfbestimmungen "Kompost flüssig"