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Gütebestimmungen

Hier finden Sie eine Übersicht über die Güte- und Prüfbestimmungen zu den Qualitätszeichen "Kompost" und "Kompost flüssig" der FBK e.V.

 Gütebestimmungen für das Qualitätszeichen "KomposT"

Die Fachvereinigung Bayerischer Komposthersteller e.V. bezweckt satzungsgemäß die Qualitätssicherung und die Qualitätsüberwachung von Kompost und Kompostsubstraten auf der Grundlage der Bioabfallverordnung und der Düngemittelverordnung. Zu diesem Zweck hat die Fachvereinigung Güte- und Prüfbestimmungen in Übereinstimmung mit den geltenden Vorschriften/Gesetzen und fachlich anerkannte qualitätsbezogene Regeln festzulegen.
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Gütebestimmungen für das Qualitätszeichen "Kompost flüssig"

Die Fachvereinigung Bayerischer Komposthersteller e.V. bezweckt satzungsgemäß die Qualitätssicherung und die Qualitätsüberwachung von Sicker-, Prozess-, Presswasser auf der Grundlage der Bioabfallverordnung und der Düngemittelverordnung. Zu diesem Zweck hat die Fachvereinigung Güte- und Prüfbestimmungen in Übereinstimmung mit den geltenden Vorschriften / Gesetzen und fachlich anerkannte qualitätsbezogene Regeln festgelegt.
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