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Änderung der Novelle der BioAbfV

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Die anfängliche Euphorie über die bevorstehende Verabschiedung der Novelle der Bioabfallverordnung (wir berichteteten) ist jäh abgeklungen. Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 25. November nur nach Maßgabe von insgesamt 28 Änderungen der Novelle zugestimmt. Dies kam sowohl für die verschiedenen Branchenverbände als auch für das Umwelt- und das Landwirtschaftsministerium recht überraschend. Diese Änderungen blockieren im wesentlichen die biologische Abfallverwertung mehr, wohingegen das neue Kreislaufwirtschaftsgesetz eine stärkere Nutzung von Bioabfällen anstrebt.

Es bleibt demnach abzuwarten, inwieweit ein Verkündigungshindernis, welches durch BMU und BMLEV erklärt werden kann, erwirkt wird, wodurch sich das Inkrafttreten der Novelle wieder verschieben könnte.

Wir werden Sie hierzu aber weiterhin auf dem Laufenden halten.

 

Zuletzt geändert am: 13.12.2011 um 14:20

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