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Fachvereinigung Bayerischer Komposthersteller e.V.
- Bgm.-Finsterwalder-Ring 10 -D-82515 Wolfratshausen |
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4. Probenahme, Behandlung der ProbenDer Güteausschuß der FBK e.V. erstellt eine Liste über zugelassene, neutrale Fremdüberwacher. Ein Fremdüberwacher kann erst als Fremdüberwacher der FBK e.V. zugelassen werden, wenn er durch eine staatliche Institution eine Anerkennung für Prüfungen nach diesen Güte- und Prüfbestimmungen besitzt und wenn er an regelmäßigen Ringanalysen der FBK e.V. teilnimmt. Der Antragsteller bzw. der Qualitätszeichenbenutzer stimmt mit dem Güteausschußobmann den Fremdüberwacher ab. Der zugelassene Fremdüberwacher nimmt nach dem Merkblatt "Die Probenahme von Kompost und Kompostsubstraten (Anlage 4) eine Probe. Eine Rückstellprobe von allen getrockneten und gemahlenen Proben ist 12 Monate bei der Untersuchungsstelle aufzubewahren. Die Menge der Rückstellprobe muss so bemessen werden, dass neben der Nachuntersuchung im Zweifelsfall noch eine Schiedsuntersuchung durchgeführt werden kann. Der beauftragte Fremdüberwacher ist verpflichtet, die Untersuchungsberichte so zeitgerecht zu versenden, daß sie spätestens 20 Tage nach Probeneingang bei der Geschäftsstelle der FBK e.V. eintreffen. In allen Fällen einer Verzögerung wird der Güteobmann informiert. |
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