![]() |
|
|||
|
Fachvereinigung Bayerischer Komposthersteller e.V.
- Bgm.-Finsterwalder-Ring 10 -D-82515 Wolfratshausen |
|
2. Gütebestimmungen2.1 DefinitionA Frischkompost ist Rottegut mit höheren Gehalten an leicht abbaubarer organischer Substanz, welches zu intensiver Rotte fähig ist oder sich in intensiver Rotte befindet. Kompost des Rottegrades II und III wird als Frischkompost bezeichnet. B Fertigkompost ist das Endprodukt der Kompostierung, bei dem insbesondere die leicht abbaubare organische Substanz weitgehend biologisch umgesetzt ist. Kompost des Rottegrades IV und V wird als Fertigkompost bezeichnet. C Mulchkompost ist ein hygienisierter, fraktionierter Kompost ohne wesentliche Feinanteile. D Substratkompost ist Fertigkompost mit begrenzten Gehalten an löslichen Pflanzennährstoffen und Salzen. Substratkompost muß einen Rottegrad von V aufweisen. 2.2 MerkmaleDer gütegesicherte Kompost muß den Qualitätsanforderungen sowie den Güterichtlinien, die in Anlage 1 beschrieben sind, entsprechen. |
||||||||||||||||||
|
|