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Fachvereinigung Bayerischer Komposthersteller e.V.
- Bgm.-Finsterwalder-Ring 10 -D-82515 Wolfratshausen |
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1. Allgemeines1.1 ZweckDie Fachvereinigung Bayerischer Komposthersteller e.V. bezweckt satzungsgemäß die Qualitätssicherung und die Qualitätsüberwachung von Kompost und Kompostsubstraten auf der Grundlage der Bioabfallverordnung und der Düngemittelverordnung. Zu diesem Zweck hat die Fachvereinigung Güte- und Prüfbestimmungen in Übereinstimmung mit den geltenden Vorschriften/Gesetzen und fachlich anerkannte qualitätsbezogene Regeln festzulegen. Die Kompost- und Kompostsubstratgüte zu sichern und hierfür ein Qualitätszeichen zu schaffen. Die Anwendung und die Kennzeichnung der Erzeugnisse sind in einer Qualitätszeichensatzung zu regeln. In den vorliegenden Güte- und Prüfbestimmungen sind u.a. die zugelassenen Inhaltsstoffe, Grenzwerte für Schadstoffe und Prüfmethoden festgelegt. Die Fachvereinigung hat die Qualitätsüberwachung und Kennzeichnung gegen Missbrauch und sonstige Beeinträchtigung zu schützen. Somit ist sichergestellt, daß sich die Fachvereinigung auch im Interesse der Auftraggeber, Verbraucher und Behörden für eine hochwertige Güte der mit dem Gütezeichen gekennzeichneten Produkte auf der Grundlage der jeweiligen Bestimmungen und Gesetze einsetzt. Die Hersteller von Kompost und Kompostsubstraten verpflichten sich, für die Kompostierung nur geeignete, unbedenkliche Ausgangsstoffe zu verwenden, siehe auch Anhang 1 der Bioabfallverordnung (BioAbfV), und die Qualität der erzeugten Produkte durch den Einsatz der notwendigen Verfahrenstechnik und Rottesteuerung zugewährleisten. 1.2 GeltungsbereichDie Güte- und Prüfbestimmungen gelten für Komposte und Kompostsubstrate im Sinne des Abschnittes 2.1. Rindenmulch, Rindenhumus, Rindenkultursubstrat und Rindenerde im Sinne der Definition der Gütegemeinschaft Substrate für Pflanzenbau e.V. sind hiervon ausgenommen. 1.3 Diese Güte- und Prüfbestimmungen gelten nur in Verbindung mit den nachfolgend aufgeführten neuesten Bestimmungen, jeweils in den Abschnitten, die sich auf den Geltungsbereich der Gütesicherung Kompost beziehen. Folgende Bestimmungen sind zu beachten:
Mitgeltende Vorschriften:
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