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Wir begrüssen Sie recht herzlich auf unserer Homepage. Sie finden auf unseren Seiten aktuelle Informationen über die Fachvereinigung Bayerischer Komposthersteller e.V., sowie alle verfügbaren Satzungen, Prüf- und Gütebestimmungen


Fachvereinigung Bayerischer Komposthersteller e.V. - Bgm.-Finsterwalder-Ring 10 -D-82515 Wolfratshausen
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  2. Prüfverfahren
  3. Temperaturmessung
  4. Probenahme
  5. Pflanzenverträglichkeit

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Haftungsausschluß

Anlage 4 zu den Güte- und Prüfbestimmungen

Merkblatt "Probenahme von Kompost und Kompostsubstraten"


1. Allgemeines

1.1     Zweck des Merkblattes

Das Merkblatt beinhaltet Grundsätze, die bei der Entnahme von Kompost / Kompostsubstratproben für Untersuchungen zu beachten sind.

Die richtige Probenahme ist Grundvoraussetzung für die Untersuchung von Kompost / Kompostsubstraten für die im Rahmen der Eigen- und Fremdüberwachung auszuführenden Güte-, Kontroll- und Schiedsprüfungen. Eine exakte Probenahme ist Grundvoraussetzung für ein repräsentatives Analysenergebnis.

Das Merkblatt gilt für lose und abgesackte Komposte sowie Kompostsubstrate, die nach den neuesten Güte- und Prüfbestimmungen der Fachvereinigung Bayerischer Komposthersteller e.V. zu untersuchen sind.

1.2    Geltungsbereich

Das Merkblatt wurde vom Güteobmann der Fachvereinigung Bayerischer Komposthersteller e. V., in Zusammenarbeit mit den Fachhochschulen, für die Probenahme von Komposten / Kompostsubstraten  zum Zwecke der Eigen- bzw. Fremdüberwachung erarbeitet. Die Notwendigkeit der Eigen- und Fremdüberwachung der Komposte geht aus den Güte- und Prüfbestimmungen der Fachvereinigung Bayerischer Komposthersteller e. V. hervor. Die Qualitätszeichenbenutzer  der Fachvereinigung haben sich dazu verpflichtet, die Kompostuntersuchungen im Rahmen der Eigen- bzw. Fremdüberwachung durchzuführen bzw. durchführen zu lassen.


2.  Probenarten

2.1.    Einteilung nach Gesichtspunkten der Entnahme

Einzelprobe

Die Einzelprobe ist eine Probe, die gezielt aus einem homogenen Bereich einer Kompostmiete oder einem Komposttransportfahrzeug entnommen wird.

Sammelprobe

Die Sammelprobe entsteht durch Vereinigung und Mischen mehrerer Einzelproben.

Mischprobe

Die Mischprobe ist eine Probe, die über mehrere, aneinander grenzende, homogene Bereiche hinweg entnommen und gemischt wird.

2.2    Einteilung nach Gesichtspunkten der Verwendung

Laborprobe

Die Laborprobe umfaßt das Probenmaterial für die Untersuchungen im Labor. Jede Einzel-, Sammel- oder Mischprobe kann eine Laborprobe bilden oder in mehrere Laborproben unterteilt werden.

Rückstellprobe

Die Rückstellprobe ist eine Laborprobe, die für eine Schiedsanalyse oder andere Verwendungszwecke aufbewahrt wird.

Untersuchungsprobe

Die Untersuchungsprobe ist ein Probenteil der Laborprobe, die für die Durchführung eines Versuches benötigt wird.


3. Probenentnahme und Behandlung der Proben

3.1    Der Probenehmer entnimmt eine Mischprobe von etwa 10 Liter Material aus mindestens 5 Einzelproben. Es soll nur verkaufsfertiges, durch Absieben homogenisiertes Material nach folgendem Schema beprobt werden:

a) An 5 Stellen, die gleichmäßig über die Miete verteilt sind, ist mit einer Schaufel, Schraubenbohrer oder einem Radlader in etwa 1 Meter Höhe, ca. 0,5 m tief eine Einzelprobe zu entnehmen.

b) Die Einzelproben werden auf einer festen, ebenen und glatten Unterlage zu einem Kegel aufgehäuft, wobei der jeweils auf die Kegelspitze aufzugebende Probenteil möglichst gleichmäßig nach allen Seiten ablaufen soll. Anschließend wird der aufgehäufte Kompost  vom Fuß her aufgenommen und auf die gleiche Weise zu einem neuen Kegel umgesetzt.

Die bei der Probenahme verwendeten Geräte und Behältnisse dürfen nicht dazu führen, daß die Proben verunreinigt werden.

c) Teilen eines Kegels

Der nach Abschn. 2.1.b) homogenisierte Kegel wird zu einem gleichmäßigen Kegelstumpf abgeflacht und zum Herstellen zweier Proben in vier gleiche Abschnitte geteilt. Die jeweils diagonal gegenüberliegenden Abschnitte werden vereinigt.

Teilen mittels eines Probenteilgerätes

Das Verfahren eignet sich besonders zum Teilen von Laborproben

d) Aus der Mischprobe sind min. 5 Liter Material in einem Plastikbeutel oder Plastikeimer als Rückstellmuster beim Kompostproduzenten aufzubewahren.

e) Bei abgesackter Ware sind von mindestens 5 Säcken ca. 5 Liter zu einer Mischprobe zu vereinigen und diese dann nach b) bzw. c) zu behandeln.

f) Das Verfahren der Probenahme gilt auch in den Fällen, in denen Proben für die Eigenüberwachung entnommen werden.

3.2    Bei der Probenahme für die Fremdüberwachung sind die, laut den Güte- und Prüfbestimmungen geforderten, täglichen Temperaturaufzeichnungen sowie die Probenahmeniederschrift der Probe beizulegen. Die Temperaturaufzeichnungen dienen dem Fremduntersuchungslabor zur Beurteilung des Rottegrades.

3.3    Über die Probenahme ist eine Niederschrift anzufertigen (siehe Muster im Anhang).


4. Transport

Die Proben sind nach der Probenahme unverzüglich (max. nach 24 Stunden) in das untersuchende Labor einzuliefern. Ist dies nicht möglich, sollte die Probe gekühlt werden.

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