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Wir begrüssen Sie recht herzlich auf unserer Homepage. Sie finden auf unseren Seiten aktuelle Informationen über die Fachvereinigung Bayerischer Komposthersteller e.V., sowie alle verfügbaren Satzungen, Prüf- und Gütebestimmungen


Fachvereinigung Bayerischer Komposthersteller e.V. - Bgm.-Finsterwalder-Ring 10 -D-82515 Wolfratshausen
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  2. Prüfverfahren
  3. Temperaturmessung
  4. Probenahme
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Haftungsausschluß

Anlage 3 zu den Güte- und Prüfbestimmungen

Merkblatt "TEMPERATURMESSUNGEN AN KOMPOSTMIETEN OHNE SYSTEMROTTE"


1. ALLGEMEINES

1.1     Zweck des Merkblattes

    Das Merkblatt für die Temperaturmessungen an Kompostmieten soll eine einheitliche und vergleichbare Temperaturmessung in den Kompostmieten ermöglichen. Nach der Bioabfallverordnung hat der Kompostierer, die Kompostierung so durchzuführen, daß die seuchen- und phytohygienische Unbedenklichkeit des Kompostes nach der Behandlung und bei der Abgabe sichergestellt ist.

1.2      Geltungsbereich

    Das Merkblatt wurde in Zusammenarbeit mit der Fachhochschule in Weihenstephan, für die Temperaturmessungen an Kompostmieten im Bereich der Eigenüberwachung erarbeitet. Die Notwendigkeit der Temperaturmessungen geht aus der Bioabfallverordnung und den Güte- und Prüfbestimmungen der Fachvereinigung Bayerischer Komposthersteller e.V. hervor. Die Qualitätszeichenbenutzer der Fachvereinigung haben sich dazu verpflichtet, die Temperaturmessungen arbeitstäglich im Rahmen der Eigenüberwachung durchzuführen. Die gesetzlich auch vorgeschriebenen Temperaturmessungen bei geschlossenen Rottesystemen sind nicht Ziel dieses Merkblattes, diese Messungen sollten möglichst kontinuierlich und automatisch aufgezeichnet werden.

1.3     Ziel der Untersuchung

    Unter Kompostierung versteht man die gesteuerte, mikrobielle Umsetzung von organischer Substanz unter Sauerstoffeinwirkung. Soll der Rotteprozeß zügig ablaufen, müssen optimale Lebensbedingungen für die am Abbau beteiligten Mikroorganismen vorliegen. Für das Rottemilieu von wesentlicher Bedeutung ist u. a. der Temperaturverlauf. Günstige Milieubedingungen für den mikrobiellen Abbau lassen sich anhand eines charakteristischen Temperaturverlaufes im Rottegut erkennen. Nach der Zerkleinerung steigen die Temperaturen meist innerhalb weniger Stunden auf 60 - 80 °C an (Heißrotte oder thermophile Phase). Dieses Temperaturniveau wird - weitgehend unabhängig von der Witterung - in der Regel für 8 -12 Wochen gehalten. Im weiteren Verlauf der Rotte sinken die Temperaturen auf 30 - 40 °C ab (Nachrotte oder mesophile Phase). Eine Selbsterhitzung des Rottegutes auf > 60 °C muß sichergestellt sein, da bei diesen Temperaturen im Ausgangsmaterial enthaltene Unkrautsamen und Keime (Erreger von Pflanzenkrankheiten) abgetötet werden.


2. Durchführung der Temperaturmessungen

    2.1     Nach den Güte- und Prüfbestimmungen der Fachvereinigung Bayerischer Komposthersteller e.V. und der BioAbfV (neueste Ausgabe) sind die Temperaturmessungen an mindestens drei repräsentativen Zonen in den für die thermische Inaktivierung relevanten Prozeßabschnitten mindestens einmal arbeitstäglich pro Miete auszuführen und wenn möglich, automatisch aufzuzeichnen.

    2.2     Die Temperaturen sollen im Mietenkem, d.h. in mindestens 1 m Tiefe, gemessen werden.


3. Kontrollaufzeichnungen (siehe Muster)

3.1  Sämtliche Mieten einer Kompostanlage müssen gekennzeichnet sein. Für jede Miete sind Aufzeichnungen zu führen, die folgende Angaben beinhalten:

Manuelle Temperaturaufzeichnungen

  • Kompostierverfahren
  • Materialzusammensetzung
  • evtl. verwendete Zuschlagstoffe
  • Rottebeginn und Rotteende
  • Mietenquerschnitt
  • Anzahl und Zeitpunkt der Umsetzvorgänge
  • Art der Umsetzung
  • Temperaturen in der Miete, gemessen nach Abschnitt 2
  • Umgebungstemperatur
  • Ist-Wetter bei der Temperaturmessung.

3.2    Automatische Temperaturmessungen:

  • Bei automatischen, kontinuierlichen Temperaturaufzeichnungen müssen folgende Angaben aus den Aufzeichnungen hervorgehen:
  • Kompostierverfahren
  • Anzahl und Zeitpunkt der Umsetzvorgänge
  • Temperaturverlauf im Bereich der Intensivrotte
  • Umgebungstemperatur

4. Mitteilung

    4.1    Die Kontrollaufzeichnungen sind dem Obmann des Güteausschusses der Fachvereinigung Bayerischer Komposthersteller e.V. ausgewertet und in lesbarer Form bei der Probenahme zur Fremdüberwachung zu Einsicht vorzulegen.

    4.2    Die mietenspezifischen Aufzeichnungen sind mindestens 5 Jahre aufzubewahren.


Temperatur - Messblatt "Indirekte Prozessprüfung"


Firmenname:


..........................

 


Kompostanlage:


..........................

 


Anschrift:


..........................

 


Verantwortlicher für die Messungen:



..........................

 


Mieten Nr.:

....................


Aufgesetzt am:

.........................

 

Art der Kompostierung:


 Dreiecksmieten


 Trapezmieten

 


 geschlossenes


 offenes Sytem

 


 mit Umsetzung


 mit Zwangsbelüftung

 


 sonstiges


.................................

Art der Kompost-
Rohstoffe:


 Grünabfälle


 Bioabfälle

 


 Laub


 Mähgut

 


 sonstige Abfälle


................................


Befeuchtung:


 ohne


 Sickerwasser

 


 Frischwasser


 Niederschlagswasser


Zuschlagstoffe:


 ohne


 mit

 

Art des Zuschlagstoffes:


................................

 


Menge:


...............................


Unterschrift des Verantwortlichen:



.........................


Datum:
 ...............................

 


Temperatur - Messblatt
Indirekte Prozessprüfung Mieten Nr.:...............................

Datum

Messtellen
 in °C

Mittel  °C

Aussen     °C

Umgesetzt

Witterung

Datum

1

2

3

4

5

Mittel  °C

Aussen     °C

Umgesetzt

Witterung

                   
                   
                   
                   
                   
                   
                   
                   
                   
                   
                   
                   
                   
                   
                   
                   
                   
                   
 


Prüfer:.........................

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