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Wir begrüssen Sie recht herzlich auf unserer Homepage. Sie finden auf unseren Seiten aktuelle Informationen über die Fachvereinigung Bayerischer Komposthersteller e.V., sowie alle verfügbaren Satzungen, Prüf- und Gütebestimmungen


Fachvereinigung Bayerischer Komposthersteller e.V. - Bgm.-Finsterwalder-Ring 10 -D-82515 Wolfratshausen
Telefon 0 81 71 / 48 39 90 - Fax 0 81 71 / 38 01 38

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Anwendungshinweise

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  1. Allgemeines
  2. Gütebestimmungen
  3. Prüfbestimmungen
  4. Probenahme
  5. Kennzeichnung
  6. Änderungen
  1. Qualitätskriterien
  2. Prüfverfahren
  3. Temperaturmessung
  4. Probenahme
  5. Pflanzenverträglichkeit

Impressum

Haftungsausschluß

Anlage 2 zu den Güte- und Prüfbestimmungen

Prüfverfahren sowie Prüfungsumfang

A Prüfverfahren


B Prüfungsumfang

  1. Direkte Prozeßprüfung nach den gesetzlichen Vorgaben der BioAbfV.

  2. Indirekte Prozessprüfung nach BioAbfV. Bei indirekten Prozeßprüfungen sind über den Temperaturverlauf, die Umsetzzeitpunkte bei der Kompostierung und die Beschickungsintervalle bei anaeroben Behandlungsanlagen Aufzeichnungen zu machen. Die Aufzeichnungen sind mindestens einmal je Arbeitstag möglichst automatisch vorzunehmen (siehe auch Merkblatt "Temperaturmessungen an Kompostmieten).

  3. Produktprüfungen in Anlehnung an BioAbfV
    Ausnahmeregelung nach FBK (* für Kompost aus Grüngut)

  4. Die Durchsatzmenge errechnet sich aus allen Kompostierungsanlagen je Landkreis/ Kommune pro Betreiber. Das Einverständnis der jeweils zuständigen Behörde ist einzuholen und Voraussetzung.

Durchsatz in t

Input

Pro Jahr

Hygiene

Salmonellen

pro Jahr

Sonstige

Parameter>

pro Jahr

< 1.000 (*

3

2

< 2.000

6

4

2.000 - 4.000

7

4

4.000 - 6.000

9

4

6.000 - 8.000

13

4

8.000 – 10.000

13

5

10.000 - 12.000

14

6

12.000 - 14.000

15

7

14.000 - 16.000

15

8

16.000 - 18.000

16

9

18.000 - 20.000

17

10

20.000 - 22.000

17

11

22.000 - 24.000

18

12

> 24.000

18

12

 

Umrechnung m³ auf t = Grünabfälle 5 m³ gleich 1 t
  Bioabfälle 2 m³ gleich 1 t

 

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