Direkte Prozeßprüfung nach den gesetzlichen Vorgaben der
BioAbfV.
Indirekte Prozessprüfung nach BioAbfV. Bei indirekten Prozeßprüfungen
sind über den Temperaturverlauf, die Umsetzzeitpunkte bei der
Kompostierung und die Beschickungsintervalle bei anaeroben Behandlungsanlagen
Aufzeichnungen zu machen. Die Aufzeichnungen sind mindestens einmal
je Arbeitstag möglichst automatisch vorzunehmen (siehe auch Merkblatt
"Temperaturmessungen an Kompostmieten).
Produktprüfungen in Anlehnung an BioAbfV
Ausnahmeregelung nach FBK (* für Kompost aus Grüngut)
Die Durchsatzmenge errechnet sich aus allen Kompostierungsanlagen
je Landkreis/ Kommune pro Betreiber. Das Einverständnis der jeweils
zuständigen Behörde ist einzuholen und Voraussetzung.