Anlage 1 zu den Güte- und Prüfbestimmungen
Qualitätskriterien und Güterichtlinien für Komposte
Fassung Juni 2000
A Frischkompost
B Fertigkompost
C Mulchkompost
D Substratkompost
A FRISCHKOMPOST
1. Hygiene, Freiheit von keimfähigen Samen und austriebsfähigen
Pflanzenteilen.
Der gewählte Rotteprozeß muß zu einem seuchenhygienisch unbedenklichen
Frischkompost führen, der frei ist von keimfähigen Samen und austriebsfähigen
Pflanzenteilen. Der Zeichenbenutzer muß die seuchenhygienische Wirksamkeit
des Rotteverfahrens jederzeit belegen können.
Der Zeichenbenutzer muß Temperaturaufzeichnungen nach dem Merkblatt
"Temperaturmessungen an Kompostmieten" (Anhang 3) in der jeweils
neuesten Fassung durchführen und die Aufzeichnungen mindestens 5 Jahre
aufbewahren.
Der Frischkompost muß frei von Salmonellen sein.
2. Verunreinigungen
Verunreinigungen sind artfremde Stoffe, wie zum Beispiel Kunststoffe,
Glas, Metalle, Verbundstoffe. Frischkompost muß praktisch frei von wahrnehmbaren
Verunreinigungen sein. Dies ist der Fall, wenn der Gesamtgehalt an auslesbaren
Fremdstoffen > 2 mm und < als 0,5 Gewichtsprozent in der Trockenmasse
beträgt.
3. Steine
Der Anteil an Steinen > 5 mm darf 5 Gewichtsprozent in der Trockenmasse
nicht übersteigen.
4. Pflanzenverträglichkeit
Frischkompost muß im vorgesehenen Anwendungsbereich pflanzenverträglich
sein. Frischkompost muß insbesondere frei von phytotoxischen Inhaltsstoffen
sein und darf in der empfohlenen Anwendungsmenge bei Pflanzen keinen
Stickstoffmangel (N-Sperre) hervorrufen. Die Pflanzenverträglichkeit
ist in Form von Keimpflanzentests (Kresse, Gerste, Salat) bei der Fremdüberwachung
nachzuweisen, die Ergebnisse sind bei den Anwendungsempfehlungen zu
berücksichtigen.
5. Rottegrad
Frischkompost muß dem Rottegrad II oder III gemäß dem Merkblatt 10
der Länderarbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) entsprechen.
6. Wassergehalt
Der Wassergehalt des Frischkompostes für lose Ware darf max. 60 Gewichtsprozent
der Feuchtmasse betragen.
7. Organische Substanz
Die organische Substanz wird als Glühverlust gemessen. Der Glühverlust
von Frischkompost muß mindestens 30 Gewichtsprozent in der Trockenmasse
betragen.
8. Schwermetalle
Die Grenzwerte für Schwermetalle betragen:
|
Blei
|
Pb
|
75
|
mg/kg TM
|
|
Zink
|
Zn
|
200
|
mg/kg TM
|
|
Kupfer
|
Cu
|
70
|
mg/kg TM
|
|
Chrom
|
Cr
|
70
|
mg/kg TM
|
|
Nickel
|
Ni
|
25
|
mg/kg TM
|
|
Cadmium
|
Cd
|
0,75
|
mg/kg TM
|
|
Quecksilber
|
Hg
|
0,70
|
mg/kg TM
|
Die Grenzwerte gelten auch als eingehalten, wenn das arithmetische
Mittel aus den im Rahmen der Güte- und Prüfbestimmungen analysierten
Proben eines Jahres unter den Grenzwerten liegt. Dabei dürfen Einzelproben
den Grenzwert um max. 10 % überschreiten.
9. Deklarationspflichtige Parameter
9.1 Art (Frischkompost) Zusammensetzung des Ausgangsmaterials
9.2 Maximalkorn (Siebgröße »15-25 mm)
9.3 Rohdichte (Volumengewicht FM)
9.4 Salzgehalt
9.5 pH-Wert
9.6 Pflanzennährstoffe
Gesamtgehalte der Pflanzennährstoffe
|
Stickstoff
|
(N)
|
|
Phosphor
|
(P2O5)
|
|
Kalium
|
(K2O)
|
|
Magnesium
|
(MgO)
|
|
Bas. wirks. Stoffe
|
(CaO)
|
|
Gesamtzink
|
(Zn)
|
Angegeben wird der Gesamtgehalt in Gewichtsprozent, bezogen auf die
Trockenmasse.
Lösliche Gehalte der Pflanzennährstoffe
|
Stickstoff
|
(N)
|
|
Phosphor
|
(P2O5)
|
|
Kalium
|
(K2O)
|
Angegeben wird der lösliche Gehalt in mg/l bezogen auf die Feuchtmasse.
9.7 Organische Substanz als Glühverlust
9.8 C/N Verhältnis
9.9 Anwendungsempfehlungen
nach oben
B FERTIGKOMPOST
1. Hygiene, Freiheit von keimfähigen Samen und austriebsfähigen
Pflanzenteilen
Der gewählte Rotteprozeß muß zu einem seuchenhygienisch unbedenklichen
Fertigkompost führen, der frei ist von keimfähigen Samen und austriebsfähigen
Pflanzenteilen. Der Zeichenbenutzer muß Temperaturaufzeichnungen nach
dem Merkblatt "Temperaturmessungen an Kompostmieten" (Anlage3)
der Fachvereinigung Bayerischer Komposthersteller e. V. in der jeweils
neuesten Fassung durchführen (indirekte Prozeßprüfung) und die Aufzeichnungen
mindestens 5 Jahre zwecks Einsicht aufbewahren.
Der Fertigkompost muß frei von Salmonellen sein.
2. Verunreinigungen
Verunreinigungen sind artfremde Stoffe, wie zum Beispiel Kunststoffe,
Glas, Metalle, Verbundstoffe. Fertigkompost muß praktisch frei von wahrnehmbaren
Verunreinigungen sein. Dies ist der Fall, wenn der Gesamtgehalt an auslesbaren
Fremdstoffen > 2 mm und < als 0,5 Gewichtsprozent in der Trockenmasse
beträgt.
3. Steine
Der Anteil an Steinen > 5 mm darf 5 Gewichtsprozent in der Trockenmasse
nicht übersteigen.
4. Pflanzenverträglichkeit
Fertigkompost muß im vorgesehenen Anwendungsbereich pflanzenverträglich
sein. Fertigkompost muß insbesondere frei von phytotoxischen Inhaltsstoffen
sein und darf in der empfohlenen Anwendungsmenge bei Pflanzen keinen
Stickstoffmangel (N-Sperre) hervorrufen. Die Pflanzenverträglichkeit
ist in Form von Keimpflanzentests (Kresse, Gerste, Salat) bei der Fremdüberwachung
nachzuweisen, die Ergebnisse sind bei den Anwendungsempfehlungen zu
berücksichtigen.
5. Rottegrad
Fertigkompost muß dem Rottegrad IV oder V nach dem Merkblatt 10 der
Länderarbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) entsprechen.
6. Wassergehalt
Als lose Ware darf Fertigkompost max. 55 Gewichtsprozent und als Sackware
max. 35 Gewichtsprozent Wasser (Feuchtmasse) enthalten.
7. Organische Substanz
Die organische Substanz wird als Glühverlust gemessen. Der Glühverlust
von Fertigkompost muß mindestens 15 Gewichtsprozent in der Trockenmasse
betragen.
8. Schwermetalle
Die Grenzwerte für Schwermetalle betragen:
|
Blei
|
Pb
|
75
|
mg/kg TM
|
|
Zink
|
Zn
|
200
|
mg/kg TM
|
|
Kupfer
|
Cu
|
70
|
mg/kg TM
|
|
Chrom
|
Cr
|
70
|
mg/kg TM
|
|
Nickel
|
Ni
|
25
|
mg/kg TM
|
|
Cadmium
|
Cd
|
0,75
|
mg/kg TM
|
|
Quecksilber
|
Hg
|
0,70
|
mg/kg TM
|
Die Grenzwerte gelten auch als eingehalten, wenn das arithmetische
Mittel aus den im Rahmen der Güte- und Prüfbestimmungen analysierten
Proben eines Jahres unter den Grenzwerten liegt. Dabei dürfen Einzelproben
den Grenzwert um max. 10 % überschreiten.
9. Deklarationspflichtige Parameter
9.1 Art (Fertigkompost) Zusammensetzung des Ausgangsmaterials.
9.2 Maximalkorn (Siebgröße)
Der Kompost sollte bei einer Siebgröße von 20 - 25 mm abgesiebt werden
9.3 Rohdichte (Volumengewicht FM)
9.4 Salzgehalt
9.5 pH-Wert
9.6 Pflanzennährstoffe
Gesamtgehalte der Pflanzennährstoffe
|
Stickstoff
|
(N)
|
|
Phosphor
|
(P2O5)
|
|
Kalium
|
(K2O)
|
|
Magnesium
|
(MgO)
|
|
Bas. wirks. Stoffe
|
(CaO)
|
|
Gesamtzink
|
(Zn)
|
Angegeben wird der Gesamtgehalt in Gewichtsprozent, bezogen auf die
Trockenmasse.
Lösliche Gehalte der Pflanzennährstoffe
|
Stickstoff
|
(N)
|
|
Phosphor
|
(P2O5)
|
|
Kalium
|
(K2O)
|
Angegeben wird der lösliche Gehalt in g/l, bezogen auf die Feuchtmasse
9.7 Organische Substanz als Glühverlust
9.8 C/N Verhältnis
9.9 Anwendungsempfehlungen
nach oben
C MULCHKOMPOST
1. Hygiene, Freiheit von keimfähigen Samen und austriebsfähigen
Pflanzenteilen.
Der gewählte Rotteprozeß muß zu einem seuchenhygienisch unbedenklichen
Mulchkompost führen, der frei ist von keimfähigen Samen und austriebsfähigen
Pflanzenteilen.
Der Zeichenbenutzer muß Temperaturaufzeichnungen nach dem Merkblatt
"Temperaturmessungen an Kompostmieten" der Fachvereinigung
Bayerischer Komposthersteller e. V. in der jeweils neuesten Fassung
durchführen und die Aufzeichnungen mindestens 5 Jahre zwecks Einsicht
aufbewahren.
Der Mulchkompost muß frei von Salmonellen sein.
2. Verunreinigungen
Verunreinigungen sind artfremde Stoffe, wie zum Beispiel Kunststoffe,
Glas, Metalle, Verbundstoffe. Mulchkompost muß praktisch frei von wahrnehmbaren
Verunreinigungen sein. Dies ist der Fall, wenn der Gesamtgehalt an auslesbaren
Fremdstoffen > 2 mm und < als 0,5 Gewichtsprozent in der Trockenmasse
beträgt.
3. Steine
Der Anteil an Steinen > 5 mm darf 10 Gewichtsprozent in der Trockenmasse
nicht übersteigen
4. Pflanzenverträglichkeit
Mulchkompost muß im vorgesehenen Anwendungsbereich pflanzenverträglich
sein.
Er muß frei sein von flüchtigen phytotoxischen Stoffen (Nachweis durch
Kressetest)
5. Korngröße
Der Feinanteil < 5 mm bei Mulchkompost darf 10 Vol.% nicht überschreiten.
6. Schwermetalle
Die Grenzwerte für Schwermetalle betragen:
|
Blei
|
Pb
|
75
|
mg/kg TM
|
|
Zink
|
Zn
|
200
|
mg/kg TM
|
|
Kupfer
|
Cu
|
70
|
mg/kg TM
|
|
Chrom
|
Cr
|
70
|
mg/kg TM
|
|
Nickel
|
Ni
|
25
|
mg/kg TM
|
|
Cadmium
|
Cd
|
0,75
|
mg/kg TM
|
|
Quecksilber
|
Hg
|
0,70
|
mg/kg TM
|
Die Grenzwerte gelten auch als eingehalten, wenn das arithmetische
Mittel aus den im Rahmen der Güte- und Prüfbestimmungen analysierten
Proben eines Jahres unter den Grenzwerten liegt. Dabei dürfen Einzelproben
den Grenzwert um max. 10 % überschreiten
7. Deklarationspflichtige Parameter
7.1 Art (Mulchkompost) Zusammensetzung des Ausgangsmaterials
7.2 Maximalkorn (Siebgröße)
Der Kompost sollte bei einer Siebgröße von 20 - 25 mm abgesiebt werden.
7.3 Rohdichte (Volumengewicht FM)
7.4 Salzgehalt
7.5 pH-Wert
7.6 Wassergehalt/Trockensubstanz
7.7 Pflanzennährstoffe
Gesamtgehalte der Pflanzennährstoffe
|
Stickstoff
|
(N)
|
|
Phosphor
|
(P2O5)
|
|
Kalium
|
(K2O)
|
|
Magnesium
|
(MgO)
|
|
Bas. wirks. Stoffe
|
(CaO)
|
|
Gesamtzink
|
(Zn)
|
Angegeben wird der Gesamtgehalt in Gewichtsprozent, bezogen auf die
Trockenmasse
Lösliche Gehalte der Pflanzennährstoffe
|
Stickstoff
|
(N)
|
|
Phosphor
|
(P2O5)
|
|
Kalium
|
(K2O)
|
Angegeben wird der lösliche Gehalt in mg/l bezogen auf die Feuchtmasse.
7.7 Organische Substanz
7.8 C/N Verhältnis
7.9 Anwendungsempfehlungen
nach oben
D SUBSTRATKOMPOST
1. Hygiene, Freiheit von keimfähigen Samen und austriebsfähigen
Pflanzenteilen.
Der gewählte Rotteprozeß muß zu einem seuchenhygienisch unbedenklichen
Substratkompost führen, der frei ist von keimfähigen Samen und austriebsfähigen
Pflanzenteilen. (frei = < 0,5 Pflanzen/l Kompost).
Der Zeichenbenutzer muß Temperaturaufzeichnungen nach dem Merkblatt
"Temperaturmessungen an Kompostmieten" der Fachvereinigung
Bayerischer Komposthersteller e. V. in der jeweils neuesten Fassung
durchführen (indirekte Prozeßprüfung) und die Aufzeichnungen mindestens
5 Jahre zwecks Einsicht aufbewahren.
Der Substratkompost muß frei von Salmonellen sein.
2. Verunreinigungen
Verunreinigungen sind artfremde Stoffe, wie zum Beispiel Kunststoffe,
Glas, Metalle, Verbundstoffe. Substratkompost muß praktisch frei von
wahrnehmbaren Verunreinigungen sein. Dies ist der Fall, wenn der Gesamtgehalt
an auslesbaren artfremden Stoffen > 2 mm und < als 0,5 Gewichtsprozent
in der Trockenmasse beträgt, sowie < 0,05 Gewichtsprozent in der
Trockenmasse Kunststoffe.
3. Steine
Der Anteil an Steinen > 5 mm darf 5 Gewichtsprozent in der Trockenmasse
nicht übersteigen.
4. Pflanzenverträglichkeit
Substratkompost muß im vorgesehenen Anwendungsbereich pflanzenverträglich
sein. Substratkompost muß insbesondere frei von phytotoxischen Inhaltsstoffen
sein und darf in der empfohlenen Anwendungsmenge bei Pflanzen keinen
Stickstoffmangel (N-Sperre) hervorrufen (geprüft im Brutversuch).
N-Immobilisierung:
Die Pflanzenverträglichkeit ist in Form von Keimpflanzentests (Kresse,
Gerste, Salat) bei der Fremdüberwachung nachzuweisen, die Ergebnisse
sind nach dem Merkblatt Bestimmung und Bewertung der Pflanzenverträglichkeit
von Komposten zu bewerten. Die Ergebnisse sind bei den Anwendungsempfehlungen
zu berücksichtigen.
5. Rottegrad
Substratkompost muß dem Rottegrad V nach dem Merkblatt 10 der Länderarbeitsgemeinschaft
Abfall (LAGA) entsprechen.
6. Wassergehalt
Als lose Ware darf Substratkompost max. 55 Gewichtsprozent und als
Sackware max. 35 Gewichtsprozent Wasser (Feuchtmasse) enthalten.
7. Organische Substanz
Die organische Substanz wird als Glühverlust gemessen. Der Glühverlust
von Substratkompost muß mindestens 15 Gewichtsprozent in der Trockenmasse
betragen.
8. Schwermetalle
Die Grenzwerte für Schwermetalle betragen:
|
Blei
|
Pb
|
75
|
mg/kg TM
|
|
Zink
|
Zn
|
200
|
mg/kg TM
|
|
Kupfer
|
Cu
|
70
|
mg/kg TM
|
|
Chrom
|
Cr
|
70
|
mg/kg TM
|
|
Nickel
|
Ni
|
25
|
mg/kg TM
|
|
Cadmium
|
Cd
|
0,75
|
mg/kg TM
|
|
Quecksilber
|
Hg
|
0,70
|
mg/kg TM
|
ie Grenzwerte gelten auch als eingehalten, wenn das arithmetische Mittel
aus den im Rahmen der Güte- und Prüfbestimmungen analysierten Proben
eines Jahres unter den Grenzwerten liegt. Dabei dürfen Einzelproben
den Grenzwert um max. 10 % überschreiten.
9. Pflanzennährstoffe und Salzgehalt
| |
Typ 1
|
Typ 2
|
| |
| Salzgehalt |
max. 2,5 g/l |
max. 5 g/l |
| min. Stickstoff (Summe NO3/NH4-N) |
< 300 mg/l |
< 600 mg/l |
| lösliches Phosphat P2O5 |
< 1.200 mg/l |
< 2.400 mg/l |
| lösliches Kalium K2O |
< 2.000 mg/l |
< 4.000 mg/l |
| lösliches Chlorid |
< 500 mg/l |
< 1.000 mg/l |
| lösliches Natrium |
< 250 mg/l |
< 500 mg/l |
| |
| Carbonat CaCO3 |
< 10 % in der Trockenmasse |
| |
| Typ 1: bis 40 Vol.% empfohlener Mischkompostanteil
im Substrat |
| Typ 2: bis 20 Vol.% empfohlener Mischkompostanteil
im Substrat |
10. Deklarationspflichtige Parameter
10.1 Art (Substratkompost) Zusammensetzung des Ausgangsmaterials.
10.2 Maximalkorn (Siebgröße » 10-20 mm)
10.3 Rohdichte (Volumengewicht FM)
10.4 Salzgehalt
10.5 pH-Wert
10.6 Pflanzennährstoffe
Gesamtgehalte der Pflanzennährstoffe
|
Stickstoff
|
(N)
|
|
Phosphor
|
(P2O5)
|
|
Kalium
|
(K2O)
|
|
Magnesium
|
(MgO)
|
|
Bas. wirks. Stoffe
|
(CaO)
|
|
Gesamtzink
|
(Zn)
|
Angegeben wird der Gesamtgehalt in Gewichtsprozent, bezogen auf die
Trockenmasse.
Lösliche Gehalte der Pflanzennährstoffe
|
Stickstoff
|
(N)
|
|
Phosphor
|
(P2O5)
|
|
Kalium
|
(K2O)
|
Angegeben wird der lösliche Gehalt in g/l, bezogen auf die Feuchtmasse.
11.7 Organische Substanz als Glühverlust
11.8 C/N Verhältnis
11.9 Anwendungsempfehlungen
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